Stand: 18.10.2021
Der Kunde ist verpflichtet,
a) den genutzten Greentour.de E-Scooter pfleglich und sorgsam zu behandeln. Er hat etwaig ausgehändigte Anweisungen, Handbücher, Herstellervorgaben, technische Vorschriften oder die Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie die sonstigen allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten (Zulässiges Gesamtgewicht: max. 110 kg);
b) den Greentour.de E-Scooter während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder dafür Sorge zu tragen, dass dieser jederzeit mit einem Sicherheitsschloss gegen Diebstahl gesichert ist;
c) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich Greentour.de mitzuteilen;
d) sicherzustellen, dass der Greentour.de E-Scooter nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird;
e) alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Greentour.de E-Scooters, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht ausdrücklich von Greentour.de übernommen werden;
f) einen ordnungsgemäß zugelassenen Helm bzw. die richtige Schutzausrüstung zu verwenden, wenn dies gemäß den örtlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist;
g) im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte oder Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des E-Scooters unverzüglich anzuhalten und Greentour.de zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.Dem Kunden ist es untersagt,
a) den Greentour.de E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder solchen Medikamenten zu führen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰;
b) den Greentour.de E-Scooter außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, für Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, auf Rennstrecken oder zur Teilnahme an Wettrennen, für Fahrzeugtest, zu Fahrschulübungen, Fahrsicherheitstrainings oder Geländefahrten zu benutzen;
c) den Greentour.de E-Scooter zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Weitervermietung, für Werbemaßnahmen oder zu sonstigen gewerblichen Zwecken zu nutzen;
d) den Greenotur.de E-Scooter für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, mit Ausnahme der Beförderung solcher Stoffe in haushaltüblichen Mengen, zu verwenden;
e) mit dem Greentour.de E-Scooter Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Greentour.de E-Scooter beschädigen könnten;
f) den Greentour.de E-Scooter mit einer weiteren Person zu verwenden;
g) den Greentour.de E-Scooter zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Begehung von Straftaten zu verwenden;
h) den Greentour.de E-Scooter grob zu verschmutzen;
i) weitere Personen, insbesondere Kinder oder Kleinkinder, entgeltlich oder unentgeltlich zu befördern;
j) technisch oder optisch zu verändern, eigenmächtig ohne die vorherige Zustimmung von Greentour.de Reparaturen oder Umbauten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen bzw. das Fahrzeug in sonstiger Weise zu manipulieren, sowie
k) Greentour.de E-Scooter quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den gewöhnlichen Straßenverkehr (Auto-, Fahrrad- und Fußverkehr) behindernd abzustellen und zu parken. Der Kunde wird aufgefordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100,00 für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 9 (2) und (3) zu zahlen.Endet die Mietzeit, wird der Kunde den Greentour.de E-Scooter in gleichem Zustand zurückgeben, wie dieser bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde. Die Rückgabeverpflichtung des Kunden umfasst neben dem Fahrzeug auch alle sonstigen ihm von Greentour.de ausgehändigten Sachen (z.B. Ladekabel).
(2) Wenn der Kunde die Rückgabe des Greentour.de E-Scooter schuldhaft nicht ordnungs- und vertragsgemäß durchführt und der Greentour.de E-Scooter einem Diebstahl oder Vandalismus unterliegt, haftet der Kunde für etwaige Schäden von Greentour.de.Bei einem Unfall darf der Kunde sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich der Kunde vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Verletzung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung vom Unfallort entfernt. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch Greentour.de mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgehensweise mit Greentour.de abzustimmen und deren Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem
a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, Greentour.de davon vertragsgemäß informiert wurde), und
b) nach Absprache mit Greentour.de ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden, und
c) der Greentour.de E-Scooter nach Absprache mit Greentour.de sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.
Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vornahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens- bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten von Greentour.de wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Kunden vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung von Greentour.de nicht gestattet.Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am Greentour.de E-Scooter zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.
(4) Führt der Kunde den Schaden am Greentour.de E-Scooter grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber Greentour.de nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an Greentour.de gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.(1) Für Fahrzeugschäden oder sonstige Schäden infolge einer Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag haftet der Kunde Greentour.de nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 9, die Entwendung, schuldhaft verursachte Schäden oder den Verlust eines Greentour.de E-Scooters. Greentour.de hat insbesondere einen Anspruch gegen den Kunden auf Freistellung von berechtigter Ansprüche Dritter, sofern der Kunde keinen Versicherungsschutz hat. Dies schließt die Kosten einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung ein. Klarstellend wird festgehalten, dass ein etwaiges Mitverschulden Dritter berücksichtigt wird.
Wurde der Einzelmietvertrag außerordentlich gekündigt, so hat Greentour.de insbesondere folgende Rechte:
a) Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung genutzten Greentour.de E-Scooters. Gibt der Kunde den Greentour.de E-Scooter nicht unverzüglich zurück, so ist Greentour.de berechtigt, den Greentour.de E-Scooter auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
b) Anspruch auf den Mietzins bis zur Rückgabe des Greentour.de E-Scooters;
c) Anspruch auf Schadenersatz. Als Schadenersatz wird Greentour.de dem Kunden den von ihm zu vertretenden, konkreten Schaden in Rechnung stellen.